Ablauf einer Organspende

Die Koordination einer Organspende ist komplex, zeitintensiv und für alle Beteiligten emotional fordernd. Im Zentrum stehen immer die Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten und der Familie.

Die Donor Care Association ist während des gesamten Ablaufs vor Ort. Sie steht im engen Kontakt zu den Angehörigen und dem Behandlungsteam, koordiniert den gesamten Organspendeprozess, begleitet den Patienten im Operationssaal und sorgt für einen würdevollen Abschied.

Der Swiss Donation Pathway ist für die DCA eine verbindliche Grundlage. In verschiedenen Modulen sind die Richtlinien und Empfehlungen des Spendeprozesses zusammengefasst und sollen dabei helfen, im Spitalalltag die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

SWISS DONATION PATHWAY

Vor der Organentnahme

Eine Therapiezieländerung auf der Intensivstation erfolgt, wenn der Zustand eines Patienten so kritisch ist, dass keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Prognose wird interdisziplinär (Gremium aus Fachspezialisten für Intensivmedizin, Neurologie und medizinischen und chirurgischen Disziplinen abhängig von der zugrundeliegenden Diagnose) unter Einbezug aller medizinischen Behandlungsmöglichkeiten gestellt. Die Mitteilung dieser Prognose an die Angehörigen und die Umstellung der Therapie auf palliative End-of-Life Care sind die Konsequenzen dieses Stadiums.

Ärztliche und pflegerische Betreuung der Organspenderin oder des Organspenders

End-of-Life Care zielt darauf ab, den Patienten oder die Patientin auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten, ihnen auf diesem Weg so viel Autonomie wie möglich zu geben und gleichzeitig einen Übergang zum Tod möglichst friedlich und komfortabel zu gestalten, sowohl für den Patienten als auch für seine Familie.

 

Wesentliche Aspekte dieser Betreuung sind:

  1. Schmerzlinderung und die Behandlung von belastenden Symptomen stehen im Vordergrund. Dies kann durch medikamentöse Therapie und andere unterstützende Maßnahmen erfolgen.
  2. Der Fokus liegt auf der ganzheitlichen palliativen Pflege des Patienten.
  3. Angehörige und die Familie erhalten emotionale Unterstützung, auf Wunsch durch das Care Team oder die Seelsorge.
  4. Die Wünsche der Patientin oder des Patienten, falls bekannt z.B. in Form einer Patientenverfügung, werden respektiert, um eine würdevolle und respektvolle Sterbebegleitung zu gewährleisten.

In einem Gespräch werden die Angehörigen von der Organspendekoordination über den gesamten Ablauf einer Organspende informiert. Das Gesetz legt fest, dass der Wille der verstorbenen Person zu respektieren ist und Vorrang vor demjenigen der nächsten Angehörigen hat. Liegt keine mündlich oder schriftlich dokumentierte Zustimmung vor, wird versucht, den mutmasslichen Willen der oder des Verstorbenen zusammen mit den Angehörigen in einem Gespräch zu eruieren. Kann keine Zustimmung festgestellt werden, darf keine Organspende stattfinden.

Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall muss die Polizei informiert werden. Bevor eine Organentnahme stattfinden darf, muss die Staatsanwaltschaft ihre Erlaubnis zur Organentnahme geben. Je nach Fall wird die verstorbene Person, unabhängig davon ob die Organe gespendet werden oder nicht, nach dem Versterben in die Gerichtsmedizin verlegt.

Mit der Zustimmung zur Organspende werden die Organe in Rücksprache mit den Angehörigen auf ihre Funktion und Grösse untersucht. Dabei wird unter anderem abgeklärt, ob bei der verstorbenen Person Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen. Folgende Untersuchungen können beispielhaft erforderlich sein:

  • Blutentnahme
  • Ultraschall
  • Röntgenbild
  • Computertomografie
  • EKG
  • Koronarangiografie

Während diesen Untersuchungen wird die Patientin oder der Patient weiterhin auf der Intensivstation behandelt.

Welche Untersuchungen erlaubt sind, wird im Transplantationsgesetz und den SAMW-Richtlinien geregelt.

 

Bundesgesetz: Vorbereitende Massnahmen

 

SAMW Richtlinien: Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen

Alle medizinisch relevanten Daten werden über die SOAS- Datenbank (Swiss Organ Allocation System) an Swisstransplant übermittelt, damit gezielt nach geeigneten Empfängerinnen und Empfängern gesucht und die Zuteilung der gespendeten Organe organsiert werden kann. Die Überwachung dieser Datenbank erfolgt durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

In der Schweiz regelt das Transplantationsgesetz die Zuteilung von Organen basierend auf bestimmten ethischen und medizinischen Kriterien, um eine faire und transparente Zuteilung zu gewährleisten.

 

Die wichtigsten Zuteilungskriterien beinhalten:

  1. Medizinische Dringlichkeit
  2. Gewebe- und Blutgruppenverträglichkeit
  3. Dauer des Empfängers auf der Warteliste
  4. Alter des Empfängers
  5. Chancen auf langfristigen Erfolg

 

Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass Organe gerecht und basierend auf medizinischen Notwendigkeiten verteilt werden, um Leben zu retten und die Lebensqualität der Empfängerinnen oder Empfänger zu verbessern.

Während der Organentnahme

Nach der Organzuteilung beginnt ein intensiver Prozess. Ist der Patient bereits verstorben und es erfolgt eine Organspende nach primärem Hirntod (DBD), werden die Angehörigen in einem respektvollen und einfühlsamen Rahmen über den bevorstehenden Vorgang informiert. In dieser Situation haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich in einem ruhigen Moment vom Verstorbenen zu verabschieden, bevor die Organe entnommen werden.

 

Im Fall einer DCD-Organspende erfolgt die Verabschiedung in der Regel direkt im Operationssaal. Die Angehörigen dürfen dort in einer ruhigen und respektvollen Atmosphäre Abschied nehmen und den Patienten während dem Versterben begleiten. Eine Mitarbeiterin des Care Teams und eine Koordinatorin der DCA unterstützen die Familie während dieses emotionalen Moments. Ein Intensivmediziner stellt den Herz-Kreislauf-Stillstand mit einem Herzultraschall fest und informiert die Familie darüber. Darauf folgt eine fünfminütige „No-Touch-Time“, in der keinerlei Eingriffe vorgenommen werden dürfen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit für eine letzte kurze Verabschiedung. Sobald die Familie den Operationssaal verlässt, wird die Hirntoddiagnostik durchgeführt und dabei der Tod des Patienten zweifelsfrei von zwei unabhängigen Fachärzten mit Spezialausbildung festgestellt. 

 

Der gesamte Prozess verläuft in einer Atmosphäre von Würde und Mitgefühl.

Nach dem Tod des Patienten werden bei der Operation die Organe entnommen und für die Transplantation vorbereitet. Es werden generell nur diejenigen Organe entnommen, für die eine Empfängerin oder ein Empfänger gefunden werden konnte. Das Team arbeitet dabei mit höchster Präzision, um die Organe schonend zu entnehmen und in einem optimalen Zustand für die Empfänger zu erhalten, wobei stets die Würde des Verstorbenen gewahrt bleibt.

 

Die gesamte Organentnahme dauert zwischen vier bis sechs Stunden. Die DCA-Koordinatorin sorgt für eine respektvolle und ruhige Umgebung gegenüber der Spenderin oder dem Spender und allen anwesenden Personen.

 

Die Organe werden sorgfältig verpackt, unmittelbar zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert und den Empfängerinnen und Empfängern transplantiert. Dieser Prozess unterliegt strengen Auflagen und Regulatorien. Neue, innovative Verfahren können auf dem Transport zum Empfänger die Organfunktion durch Perfusion (Durchfluss von Flüssigkeiten) erhalten oder sogar verbessern. Die DCA unterstützt die Weiterentwicklung dieser Verfahren und trägt damit zu einer immer besseren Lebensqualität für den Empfänger oder die Empfängerin bei.

 

Nach der Organentnahme wird der Körper mit Sorgfalt und Respekt hergerichtet. Es bleibt lediglich eine Narbe auf dem Bauch und dem Brustkorb, die mit einem Pflaster abgedeckt wird. Zum Schluss wird die verstorbene Person gewaschen und angezogen und auf Wunsch zur Aufbahrung und Verabschiedung vorbereitet.

Nach der Organentnahme

Nach Abschluss der Organentnahme wird die verstorbene Person in den Aufbahrungsraum gebracht. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, sich nochmals zu verabschieden. Sie werden von der Organspendekoordination oder bei Wunsch vom Care Team oder religiösen Vertretern begleitet.

Mit Unterstützung des Bestattungsbüros werden die Angehörigen über die Bestattungsmodalitäten informiert.

Die Organspendekoordinatorin darf die Spenderfamilie über den Zustand der Empfänger informieren, jedoch stets in anonymisierter Form. Nach drei Monaten nimmt sie erstmals Kontakt mit der Familie auf, um ihnen mitzuteilen, wie die transplantierten Organe den Empfängern geholfen haben. Auf Wunsch der Familie kann dieser Kontakt über einen vereinbarten Zeitraum fortgeführt werden, wobei die Koordinatorin einfühlsam begleitet und sicherstellt, dass die Familie in ihrem eigenen Tempo mit den Informationen umgehen kann.

Die peinlichen Worte über das gute Werk, das wir tun könnten, blieben uns erspart. Und vor allem, sie gab uns Zeit und gab uns Vertrauen.
Vater einer Spenderin

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