Eine Transplantation betrifft Patientinnen und Patienten, deren Behandlung und Genesung von dem Erhalt eines- oder mehrerer Organe abhängig ist. Eine Transplantation ist für Organempfänger im Spätstadium diverser Erkrankungen die einzig verbleibende Therapiemöglichkeit, ohne die sie sterben würden. Auch bei akutem Versagen eines Organs kann eine Transplantation das Leben retten. Eine Transplantation kommt ausschliesslich für Patientinnen und Patienten auf der Empfängerwarteliste in Frage. Das Ziel einer Organtransplantation ist die Erhaltung einer guten Lebensqualität.
Organspenderinnen oder Organspender sind Personen, die aufgrund schwerster Hirnschädigung verstorben sind oder die ohne Aussicht auf Verbesserung nur noch von einer intensivmedizinischen Behandlung am Leben gehalten werden. Organe dürfen nur unter definierten ethischen, gesetzlichen und medizinischen Vorgaben und ausschliesslich nach dem Versterben entnommen werden. Grundsätzlich können alle Personen, unabhängig ihres Alters, Organspenderin oder Organspender werden. Ohne Organspenderinnen und Organspender gibt es keine Chance auf eine Transplantation.
Neben der Spende der Organe Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm können auch Gewebe wie Augenhornhaut und Herzklappen gespendet werden.
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